Der Entlastungsbetrag –
So stocken Sie ihn auf
Heute wollen wir über ein Thema sprechen, das für viele Menschen in der Pflegesituation eine große Hilfe sein kann – den Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag (125€ pro Monat) ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für pflegebedürftige Menschen bereitstellt. Egal, ob Sie selbst pflegebedürftig sind oder als Pflegeperson tätig sind, es lohnt sich, mehr über den Entlastungsbetrag und die damit verbundenen Leistungen zu erfahren. Bisher haben Sie sich sicher gefragt: Was soll ich damit? Dabei könnten Sie nämlich mehr erhalten als nur 125€ pro Monat. Aber lassen Sie uns vorne anfangen, damit Sie verstehen, worum es geht.
Warum ist dies wichtig für Sie?
Die deutsche Rentenversicherung hat kürzlich preisgegeben, dass rund 3,6 Mrd.€ im Jahr 2022 nicht genutzt wurden – für 2023 erwartet man noch einen höheren Wert. Hierbei handelt es sich konkret um den Entlastungsbetrag. Das entspricht einer Anzahl von 1,6 Mio. pflegebedürftigen Menschen, die ihn gar nicht nutzen. Schockierend, nicht wahr?
Was genau ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung, die von der deutschen Pflegeversicherung, genauer gesagt von der Pflegekasse, geleistet wird. Diese spezielle Leistung zielt darauf ab, pflegebedürftigen Menschen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowohl zu Hause als auch in Pflegeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Um den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie müssen einen festgestellten Pflegegrad haben.
Sie müssen entweder zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung betreut werden.
Sie müssen bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag und können von den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen profitieren.
Welche Leistungen werden durch den Entlastungsbetrag abgedeckt?
Der Entlastungsbetrag umfasst eine breite Palette von Leistungen, die sowohl pflegebedürftigen Menschen als auch ihren Pflegepersonen zugutekommen können. Hier sind einige Beispiele für abgedeckte Leistungen:
1. Unterstützung und Entlastung zu Hause
- Hilfe im Haushalt, wie beispielsweise Reinigung oder Wäschepflege.
- Mahlzeitendienste oder Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten.
- Unterstützung bei der persönlichen Hygiene, wie zum Beispiel beim Baden oder Ankleiden.
- Hilfe bei der Mobilität und beim Transfer.
- Gesellschaft und soziale Aktivitäten.
2. Unterstützung und Entlastung in Pflegeeinrichtungen
- Gemeinschaftliche Aktivitäten und Ausflüge.
- Freizeit- und Therapieangebote.
- Unterstützung bei Mahlzeiten und Fütterung.
- Hilfe bei der Verwaltung von Medikamenten.
- Unterstützung bei der persönlichen Pflege und Hygiene.
Dies sind nur einige Beispiele für die Leistungen, die durch den Entlastungsbetrag abgedeckt werden können. Die genauen Leistungen können je nach individuellem Bedarf und der gewählten Pflegeeinrichtung oder Dienstleister variieren.
Häufig sind diese Angebote teurer, als dass lediglich 125€ diese abdecken könnten. Doch, was sie vermutlich noch nicht gewusst haben, ist, dass sie den Entlastungsbetrag aufstocken können. Wie das geht, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag wird monatlich von der Pflegeversicherung gezahlt und beträgt 125 Euro pro Monat. Mit diesem Betrag können die Kosten für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgedeckt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag aufgespart werden kann. Das bedeutet, dass nicht genutzte Beträge auf den nächsten Monat übertragen werden können. Dadurch können Sie den Entlastungsbetrag auch für einen professionellen Frühjahrsputz oder eine Kurzzeitpflege nutzen und somit Kosten effektiv verringern.
Allerdings verfällt der angesparte Betrag des Vorjahres immer zum 30. Juni.
Wie kann man den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen?
Um den Entlastungsbetrag und die damit verbundenen Leistungen nutzen zu können, müssen Sie sich an Ihre Pflegeversicherung, also Ihre Pflegekasse, wenden. Dort wird man Ihnen bei allen Fragen weiterhelfen und Sie durch den Prozess führen.
Wichtig für Sie ist, dass dies kein Betrag ist, der Ihnen ausgezahlt wird. Viel mehr ist dies ein Betrag für Kostenerstattung. Das bedeutet, dass Sie zunächst in Vorkasse treten müssen. Wenn Sie die Quittung oder Rechnung bei Ihrer Pflegekasse einreichen, erhalten Sie den Betrag zurück.
Das reicht vorne und hinten nicht?
Ja, da müssen wir uns nichts vormachen. Doch haben Sie gewusst, dass Sie den Entlastungsbetrag aufstocken können? Wie bei der Kombileistung, bei der Sie den restlichen prozentualen Anteil der Pflegesachleistungen als Pflegegeld ausgezahlt bekommen, können Sie stattdessen bis zu 40% der Pflegesachleistungen als Entlastungsbetrag umwandeln lassen.
Voraussetzung dazu ist, dass Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, zuhause gepflegt werden, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten und dass Ihre Pflegesachleistungen natürlich nicht vollständig genutzt werden.
Sie sollten es in jedem Fall für sich einmal durchrechnen. Denn Pflegegeld bekommen Sie ausgezahlt, den Entlastungsbetrag nicht. Fragen Sie hierzu einfach bei Ihrer Pflegekasse nach.
Fazit
Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Pflegepersonen. Er ermöglicht zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die den Alltag erleichtern und die Lebensqualität verbessern können. Es ist wichtig, sich über die Voraussetzungen, Leistungen und den Antragsprozess des Entlastungsbetrags zu informieren, um diese Unterstützung bestmöglich nutzen zu können.
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