Gesetzliche Betreuung:
Warum frühzeitige Vorsorge entscheidend ist

Einleitung

In einer schnelllebigen Welt kann sich die Lebenssituation eines Menschen in einem Augenblick ändern. Unfälle oder schwere Erkrankungen, wie ein Schlaganfall, können dazu führen, dass jemand nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die gesetzliche Betreuung, ihre Bedeutung und die Wichtigkeit der frühzeitigen Vorsorge, um die eigene Zukunft zu sichern.

Aus eigener Erfahrung als Pflegedienst haben wir schon mehrmals Fälle gehabt, in denen es niemanden gab, der die rechtlichen Geschäfte unserer Patient:innen fortführen konnten. Insbesondere wenn es nur einen weiteren Angehörigen in der Familie gibt, der sich üblicherweise um alles kümmert. Wenn dieser Person etwas zustößt, dann bedeutet das für eine pflegebedürftige Person eine akute Notsituation. Denn einen gesetzlichen Betreuer zu erhalten, dauert in aller Regel Wochen bis Monate.

Ein Einkauf wird dann zu einer schwer durchführbaren Aufgabe, da es sonst niemanden gibt, der ihn durchführen kann und auch niemand die Möglichkeit hat, an Bargeld vom Bankkonto zu kommen.

Aus diesem Grund unser Tipp: Sorgen Sie immer dafür, dass mindestens 3 vertrauenswürdige Personen im nahen Umfeld im Zweifel für Sie sorgen können.

Was ist gesetzliche Betreuung?

Die gesetzliche Betreuung ist eine staatliche Maßnahme, die in Deutschland zum Schutz von Menschen dient, die aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder ähnlicher Gründe nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ein gesetzlicher Betreuer wird vom Gericht bestellt und übernimmt die Verantwortung für die rechtlichen und persönlichen Belange des Betroffenen.

Die gesetzliche Betreuung kann verschiedene Bereiche abdecken, darunter:

  • Gesundheitsangelegenheiten
  • Vermögensangelegenheiten
  • Wohnangelegenheiten

Wann ist eine gesetzliche Betreuung notwendig?

Eine gesetzliche Betreuung wird notwendig, wenn eine Person aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Dies kann durch verschiedene Umstände ausgelöst werden, wie zum Beispiel:

  • Schwere Erkrankungen (z. B. Demenz, Schlaganfall)
  • Psychische Erkrankungen
  • Körperliche Behinderungen

In solchen Fällen prüft das zuständige Gericht, ob eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist und wer als Betreuer in Frage kommt.

Der Unterschied zwischen gesetzlicher Betreuung und Vorsorgevollmacht

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen gesetzlicher Betreuung und Vorsorgevollmacht zu verstehen:

  • Vorsorgevollmacht: Hierbei handelt es sich um eine persönliche Entscheidung. Eine volljährige Person kann einer anderen Person die Vollmacht erteilen, sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit zu vertreten. Diese Vollmacht tritt im Bedarfsfall sofort in Kraft und ermöglicht es der bevollmächtigten Person, im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln.
  • Gesetzliche Betreuung: Diese wird durch das Gericht angeordnet, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder die bevollmächtigte Person nicht mehr in der Lage ist, die Aufgaben zu erfüllen. Der gesetzliche Betreuer wird vom Gericht ausgewählt und muss sich an gesetzliche Vorgaben halten.

Die Rolle des gesetzlichen Betreuers

Der gesetzliche Betreuer hat die Aufgabe, die Interessen und das Wohl des Betreuten zu wahren. Dazu gehört:

  • Gesundheitsentscheidungen: Der Betreuer muss im besten Interesse des Betreuten handeln, wenn es um medizinische Behandlungen und Therapien geht.
  • Finanzielle Angelegenheiten: Der Betreuer ist verantwortlich für die Verwaltung von Vermögenswerten und Zahlungen von Rechnungen.
  • Soziale Belange: Der Betreuer sorgt dafür, dass der Betreute soziale Kontakte pflegen kann und in der Gemeinschaft bleibt.

Die Rolle des gesetzlichen Betreuers ist anspruchsvoll und erfordert viel Empathie und Verantwortungsbewusstsein.

Frühzeitige Vorsorge: Warum es wichtig ist

Es ist von größter Bedeutung, sich frühzeitig um die eigene Vorsorge zu kümmern, um im Falle einer plötzlichen Veränderung der Lebenssituation gewappnet zu sein. Hier sind einige Gründe, warum:

  • Unvorhersehbarkeit: Krankheiten oder Unfälle können jederzeit eintreten. Ein Schlaganfall kann innerhalb von Sekunden passieren und die Lebensqualität drastisch verändern.
  • Vermeidung von gerichtlichen Verfahren: Wenn Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen, können Sie verhindern, dass ein gerichtliches Verfahren zur Bestellung eines gesetzlichen Betreuers erforderlich wird.
  • Wahrung der Selbstbestimmung: Mit einer Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle über Ihre Entscheidungen und können selbst bestimmen, wer Sie vertreten soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, dies selbst zu tun.
  • Emotionale Entlastung für Angehörige: Wenn Angehörige nicht mehr für die eigenen Angelegenheiten sorgen können, kann dies zu emotionalen Belastungen führen. Mit einer rechtzeitigen Vorsorge entlasten Sie Ihre Angehörigen und geben ihnen Klarheit über Ihre Wünsche.

Wie kann man eine gesetzliche Betreuung beantragen?

Wenn eine gesetzliche Betreuung notwendig wird, muss in der Regel ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Der Antrag kann von Angehörigen, Freunden oder auch von der betroffenen Person selbst gestellt werden. Der Prozess umfasst folgende Schritte:

  1. Antragstellung: Der Antrag muss schriftlich beim Amtsgericht eingereicht werden. Hierbei sind alle relevanten Informationen über den Gesundheitszustand und die Notwendigkeit der Betreuung anzugeben.
  2. Gutachten: Das Gericht beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst, ein Gutachten über den Gesundheitszustand der betroffenen Person zu erstellen.
  3. Gerichtsverfahren: Das Gericht prüft die Notwendigkeit der Betreuung und entscheidet, ob eine gesetzliche Betreuung angeordnet wird.
  4. Betreuerbestellung: Falls die Betreuung genehmigt wird, ernennt das Gericht einen Betreuer, der dann die Verantwortung für die Belange des Betroffenen übernimmt.

Hier ist hervorzuheben, dass auch Sie als Familienangehöriger als Betreuer/in eingestellt werden können. Als solches werden Sie vom Amtsgericht sogar bevorzugt und benötigen auch keine zusätzliche Qualifikation. Dennoch müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Betreuer oder die Betreuerin muss in der Lage sein, die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe des § 1821 BGB rechtlich zu besorgen und den erforderlichen persönlichen Kontakt zu halten. Ebenfalls werden Erkenntnisse aus der Vergangenheit herangezogen. Diese führen jedoch nur zu einer Ablehnung, wenn sie Auswirkungen auf die Betreuung haben könnten.

Welchen Vorteil kann Ihnen ein Pflegedienst erbringen?

Mit Hilfe eines Pflegedienstes haben Sie den großen Vorteil, dass mindestens einmal täglich oder dauerhaft eine Pflegekraft bei der pflegebedürftigen Person ist. Das bedeutet, dass die pflegebedürftige Person mindestens unter regelmäßiger gesundheitlicher Beobachtung steht. Wird zu einem Zeitpunkt bemerkt, dass etwas nicht stimmt, können im Zweifel auch die Pflegedienste eine gesetzliche Betreuung anstoßen, sodass bald wieder Normalität einkehrt. Nichtsdestotrotz muss bis zur Einstellung der Betreuung trotzdem bspw. eingekauft werden. Daher ist die ein oder andere Bargeldreserve immer sicher, aber zugänglich im Haus aufzubewahren.

In unserem Fall machen wir bereits beim Beratungsgespräch darauf aufmerksam, dass man sich um eine gesetzliche Betreuung kümmern sollte. Das machen wir üblicherweise immer dann, wenn es lediglich ein älteres Ehepaar ohne weitere Angehörige gibt. Doch auch durch unsere immer anwesende Pflegekraft, erhalten wir tagesaktuelle Nachrichten, wenn etwas nicht wie gewohnt stattfindet. Das führt dazu, dass wir sehr zügig Informationen sammeln und entsprechend reagieren können.

Für mehr Informationen rufen Sie uns gerne an.

Fazit: Verantwortung für die Zukunft übernehmen

Die gesetzliche Betreuung ist ein wichtiges Instrument, um Menschen zu schützen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Frühzeitige Vorsorge durch eine Vorsorgevollmacht kann Ihnen und Ihren Angehörigen jedoch viel Stress und Unsicherheit ersparen.

Es ist ratsam, sich mit dem Thema frühzeitig auseinanderzusetzen, um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein. Ein Schlaganfall oder eine andere schwere Erkrankung kann jederzeit eintreten, und die Entscheidung, wer Sie im Bedarfsfall vertreten soll, sollte nicht dem Zufall überlassen werden.

Durch rechtzeitige Vorsorge können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden und dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen, ohne dass ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird.